Ihr letzter Wille

Ihr Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“.

Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Weitere Informationen finden Sie hierzu auf der Seite des Bundesjustizministerium.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nichtehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt.

Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Hierzu finden Sie Informationen auf der Seite des Bundesjustizministeriums.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind.

Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Weitere Informationen finden Sie hierzu auf der Seite des Bundesjustizministerium.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen.

Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.bmjv.de oder unter www.patientenverfuegung.de.

Bestattungsvorsorgevertrag

In einem Vorsorgevertrag können Sie von der Bestattungsart über den Ort der Beisetzung und das Sarg- oder Urnenmodell bis zum Ablauf der Trauerfeier viele individuelle Details festhalten. Wichtig: Ihre Angehörigen müssen von diesem Vertrag Kenntnis haben!

Mit einem Vorsorgevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen aber nicht nur emotional. Er bietet Ihrer Familie auch finanzielle Absicherung, denn Sie können ihn mit einer Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto oder einer regelmäßigen oder einmaligen Zahlung in eine Sterbegeldversicherung kombinieren.

In einem persönlichen Gespräch informieren wir Sie gerne näher über dieses Thema.

Organspende

Die Organspende ist eine lebensrettende Maßnahme für Menschen, die aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls geringe Überlebenschancen haben und unter einer starken Einschränkung ihrer Lebensqualität leiden.

Mit der Hilfe eines Organspendeausweises können Sie darüber verfügen, ob in Ihrem eigenen Todesfall Ihre Organe per Spende/Transplantation für diese Zwecke verwendet werden dürfen. Sie können bestimmen, welche Organe Sie zur Spende freigeben.

Viele Menschen lehnen die Organspende aus unterschiedlichen Gründen ab, während andere es für selbstverständlich halten, sich als Spender zur Verfügung zu stellen. Sprechen Sie mit Ihrer Familie über das Thema, denn die Entscheidung dafür oder dagegen ist sehr persönlich.

Informationen sowie einen Organspendeausweis zum Download erhalten Sie hier:

www.organspende-info.de